SONSTIGES
KANZLEISITZ HAMBURG
Dienerreihe 2
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Beratung in allen Bereichen des IT-Rechts, wie beispielsweise IT-Vertragsrecht, Softwareverträge, It-Projektverträge, IT-Vergabeverfahren, E-Commerce, Datenschutz, künstliche Intelligenz, Systemlieferung, Systemservice, Softwarerstellung, Cybersecurity, NIS2, DORA, EU-DSA, usw., Data-Economy, Data-Mining, EVB-IT-Verträge, Softwareüberlassung (Miete/Kauf), Ki-Entwicklung, Saas-Lösungen.
Die Informationstechnologie- und Softwareindustrie haben das große Problem, dass die Vorschriften, die auch diese Geschäftsbereiche regeln, meist aus einer Zeit stammen, in der es nicht einmal eine elektrische Schreibmaschine, geschweige denn Computer, gab.
In IT-Projekten wird quasi auch immer gleich der rechtliche Ärger vorprogrammiert. Die Gegensätze, die hier aufeinander prallen, können unterschiedlicher nicht sein.
Auf der einen Seite der Softwarehersteller, der aufgrund der vagen Kundenwünsche die zu erstellende Software noch gar nicht fassen kann, gleichwohl aber für ein fertiges Produkt den Kopf hinhalten soll.
Auf der anderen Seite der Auftraggeber, der eine Leistung einkauft, die er regelmäßig nicht versteht, geschweige denn überprüfen kann, und damit immer die Angst hat, übervorteilt zu werden.
Seit Jahren vertreten wir beide Seiten. Wir haben gelernt, dass Extrempositionen – wie auch in anderen Bereichen – langfristig eigentlich nie Erfolg haben.
Je vermittelnder eine Lösung von Anfang an geplant und umgesetzt wird, desto nachhaltiger ist der wirtschaftliche Erfolg am Ende – für beide Parteien.