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Wirtschaftsrecht


Der Begriff des Wirtschaftsrechts umfasst die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen, die Wirtschaft betreffenden Rechtsregeln.

 

Im Bereich des privaten Wirtschaftrechts beraten wir Sie umfassend über die Regeln des Güter- und Leistungsaustausches zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten.

 

Die wesentlichen Rechtnormen finden sich u.a. im BGB, HGB, GmbHG, AktG, wobei dem europäischen Wirtschaftsrecht eine zunehmend wachsende Bedeutung zukommt.

 

Weitere Komponenten finden sich in den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes, des Arbeitsrechts und des Wirtschaftsstrafrechts.

 

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der ganzheitlichen Beratung bei Unternehmensgründungen und Unternehmensumstrukturierungen.

 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.


Ansprechpartner

Florian König M.L.E.

 

 

 


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