Das IT-Recht oder auch Recht der neuen Medien umfasst eine Vielzahl an Bereichen. Aufgrund des stetigen technischen Wandels unterliegt dieses Gebiet auch ständigen Veränderungen und Anpassungen. Ein gewisses technisches Verständnis ist für die sachgerechte Beratung ebenfalls erforderlich.
Zum IT-Recht gehört insbesondere das Vertragsrecht für die Informationstechnologien. Dies schließt unter anderem die Gestaltung von AGB, Software-Lizenzverträgen, Providerverträgen, nutzungsbedingungen und Service Level Agreements ein.
Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce und M-Commerce), Onlineauktionen wie eBay und Onlinewerbung gehören ebenso wie Kennzeichenrechte, insbesondere Fragen des Domainrecht zum IT-Recht.
Von weiterer Bedeutung sind Fragen des Datenschutzrechts, Verschlüsselungstechnologien, Telekommunikationsrecht, Tele- und Mediendiensterecht und Fragen des E-Government.
Aufgrund der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit von Informationstechnologien sind oftmals europäische und internationale Vorschriften zu beachten.
Wir stehen unseren Mandanten bei Fragen des IT-Rechts beratend zur Seite und versuchen auch für neue Techniken und Geschäftsmodelle im Internet rechtlich gangbare Wege aufzuzeigen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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