Immobilienrecht umfasst sämtliche Bereiche, die sich um die Errichtung, den Verkauf bzw. den Erwerb sowie um den Betrieb und die Bewirtschaftung einer Immobilie drehen.
Hierzu zählen insbesondere:
- rechtliche due diligence im Zusammenhang mit Immobilien
- Vertragsprüfungen und -gestaltungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Errichtung von Immobilien
- Vertragsprüfungen und -gestaltungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien
- (steuerliche) Konzeptionierung von Immobilienprojekten
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