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Europarecht


Das Recht der Europäischen Union ist die Grundlage der meisten nationalen wirtschaftsrechtlichen Regelungen. Die oft als die "großen Würfe" nationaler Gesetzgebung gepriesenen Rechtsakte entpuppen sich bei genauerem Hinsehen als reine Implementierungsakte europarechtlicher Vorgaben.

 

Die erfolgreiche Öffnung der Telekommunikationsmärkte fußt auf zwingenden europarechtlichen Regelungen. Die Öffnung der Strom- und Gasmärkte würde ohne den Druck der europarechtlichen Institutionen wohl nicht denkbar sein.

 

Aber auch in anderen Bereichen bestimmen europäische Richtlinien unseren nationalen Rechtsrahmen: Beispielsweise sind die Regelungen im deutschen BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) zum Verbraucherschutz in Fernabsatzgeschäften (z.B. Widerruf- und Rückgaberechte, Informationsverpflichtungen etc.), zum AGB-Recht (z.B. Unwirksamkeit von bestimmten Klauseln), Regeln zum Datenschutz und eCommerce oder zum Verbraucherkreditgeschäft (z.B. Regel über Informationsverpflichtungen und Widerruf etc.) auf die Umsetzung europäischer Richtlinien zurück zu führen.

 

Der EuGH (bzw. das Gericht erster Instanz des EuGH) ist der verfassungsrechtlich geschützte "gesetzliche Richter", das primäre Europäische Gemeinschaftsrecht (die Europäischen Verträge) stehen im Rang noch über dem bundesdeutschen Verfassungsrecht. Die deutschen Gerichte haben bei Zweifel hinsichtlich der Auslegung europäische Vorschriften (z.B. bei Zweifel hinsichtlich der Interpretation deutscher Vorschriften, die auf einer europäischen Vorgabe beruhen) eine zwingende Verpflichtung zur Vorlage beim EuGH.

 

Die meisten neueren Gesetzgebungsvorhaben beruhen auf Umsetzungsverpflichtungen europäischer Vorgaben, wie z.B. das "neue UWG" (Stichwort "Richtlinie zur vergleichenden Werbung").

 

Zahlreiche Rechtsakte der Europäischen Kommission stehen noch zur Umsetzung an, wie z.B. die Versicherungsvermittlerrichtlinie im neuen VVG (Stichwort "Vermittlerrichtlinie"), die "EU-Tabakwerberichtlinie" zum Verbot zur Tabakwerbung" oder die neue Verordnung zur Senkung der Mobilfunkroomingkosten.

 

Da die Bundesrepublick Deutschland leider nicht - wie man annehmen könnte - zu den "Europäischen Musterknaben" gehört und sich nicht selten mit ihren Umsetzungsverpflichtungen in Verzug befindet, ist es um so wichtiger, über die wichtigsten europäischen Rechtsakte informiert zu sein. Zudem ist die tiefergehende Kenntnis der europäischen Rechtsquellen mehr als hilfreich bei der gerichtlichen Auseinandersetzung im Hinblick auf die Auslegung nationaler Vorschriften.

 

Wir beraten unsere Mandanten hinsichtlich zu ergreifender Maßnahmen anstehender europäischer Rechtsakte (z.B. national umzusetzende Richtlinien), bei der Abstimmung europäischer Absatz- bzw. Verkaufs- und Marketingstrategien (z.B. im Bereich eCommerce, Anmeldung und Betreuung europäischer Schutzrechte, wie beispielsweise Marken-, Gebrauchs- und Geschmasmusterrechte usw.) und Beratung im europäischen Wettbewerbsrecht.

 

Wir beraten Sie gern, sprechen Sie uns an.

 


Ansprechpartner

Florian König M.L.E.

 


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