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Belehrung über Wertersatzpflicht bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Sache (BGH Urt. v. 09.12.2009, Az: VIII ZR 219/08)

13-12-09 23:53

 

Klauselbelehrung über Wertersatzpflicht für durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterungen bei ebay Verkäufen ist regelmäßig unwirksam, BGH Urt. v. 09.12.2009, Az: VIII ZR 219/08.
Der Bundesgerichtshof hatte in diesem Fall über verschiedene Klauseln zu entscheiden, die gegenüber Verbrauchern von einem Unternehmer bei Fernabsatzgeschäften verwendet wurden. Unter anderem ging es um eine Klausel, die über die bei Ausübung eines Rückgaberechts eintretenden Rechtsfolgen belehrte. Der Unternehmer hatte die folgende Klausel verwendet:
"Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist."
Der unter anderem für Kaufrecht zuständige 8. Senat des BGH hat mit Urteil vom 09.12.2009, Az: VIII ZR 219/08, entschieden, dass diese Klausel unwirksam ist (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB). Sie begründe die Gefahr der Irreführung der Verbraucher und benachteilige sie unangemessen.
Zwar brauche nicht über alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Rückgaberechts belehrt werden, aber die Belehrung müsse einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten. Daran fehle es hier. Gem. § 357 Abs. 3 S. 1 BGB ist vom Verbaucher Wertersatz auch für eine Verschlechterung zu leisten, die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eintrete. Dies setze jedoch voraus, dass der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform u.a. auf diese Möglichkeit hingewiesen werde. Bei Verkäufen über ebay sei ein solcher Hinweis nach Auffassung des Gerichts von vornherein ausgeschlossen, so dass die Klausel irreführend sei. Weil es an der entsprechenden Belehrung in Textform spätestens bei Vertragsschluss bei einem über ebay abgeschlossenen Geschäft fehle, sei auch kein Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eintretende Verschlechterung zu leisten.
Einschränkend weist der BGH in seiner Entscheidung allerdings darauf hin, dass gegebenenfalls eine Belehrung gem. § 312 c Abs. 2 Nr. 2 BGB noch bis zum Erhalt der Ware in Betracht kommen könnte. Die Klausel müsste jedoch dann den Hinweis enthalten, dass Wertersatz für eine aus der bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme herrührende Verschlechterung nur unter dieser Voraussetzung zu leisten sei. Weil es auch hieran fehle, sei die Klausel insgesamt unwirksam.
(Hinweis: Die vollständige Entscheidung liegt noch nicht vor. Diese News basieren daher auf der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 250/2009)
Wenn Sie Ihre Belehrungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften abmahnsicher und wirksam gestalten wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Oliver Lührs
Rechtsanwalt
und
Fachanwalt für IT-Recht

 

OLIVER LUEHRS

 


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