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Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.

Die Bandbreite unserer Tätigkeit erstreckt sich vom Individualarbeitsrecht (dem rechtlichen Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer) bis zum Kollektivarbeitsrecht (dem Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen - Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände-, dem Tarifvertragsrecht, dem Arbeitskampfrecht - Streiks und Aussperrungen- und dem Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).

Wir begleiten Sie außergerichtlich und gerichtlich beim Abschluss, der Veränderung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und stehen Ihnen als Ansprechpartner für die täglichen Probleme aus der Arbeitswelt zur Verfügung.

Aufgrund unserer wirtschaftlichen Ausrichtung profitieren wir von einem großen Erfahrungswert auf der Arbeitgeberseite, der uns auch bei der Vertretung von Arbeitnehmern  zugute kommt.


Ansprechpartner

Matthias Plack

Karsten H.F. Weste

 

 


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