Unsere Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht erstreckt sich auf die Bereiche Steuer- und Bilanzierungsrecht, Kreditrecht, Insolvenzrecht, Geheimnisverrat und Kapitalanlagebetrug.
Wir prüfen für Sie Sachverhalte auf ihre strafrechtliche Relevanz und beraten Sie bei der Verfolgung und / oder Abwehr entsprechender Delikte.
Durch die regelmäßige Übernahme von Pflichtmandaten verfügen wir über einen weiten Erfahrungshorizont, der sich über viele Branchen des Wirtschaftslebens erstreckt.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
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