Innovation ist die wichtigste Triebfeder Ihrer Unternehmung.
Ohne Innovation kann mittel- und langfristig kein wirtschaftlicher Erfolg gesichert werden.
Allerdings ist der Schutz eigener Innovationen genau so wichtig wie die Innovation selbst. Ohne entsprechenden Schutz wird es dem Unternehmer kaum gelingen, seine Innovationsrendite zu sichern und entsprechende Kosten zu amortisieren.
Wir beraten Sie in allen Bereichen des Innovationsschutzes und Entwickeln passgenaue Innovationsschutzstartegien.
Hierzu gehört auch die Anmeldung von deutschen, europäischen und internationalen geistigen Schutzrechten, wie z.B. Marken, Gemeinschaftsmarken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster und Patente.
Selbstverständlich gehört zu der Durchsetzung der eigenen Schutzrechte gegen Verletzer auch die Abwehr von unberechtigten Schutzrechtsangriffen bei Abmahnung, sog. Berechtigungsanfragen usw.!
Neben den eingetragenen Schutzrechten gehört die Beratung im Designrecht und im Bereich des ergänzenden Leistungsschutz nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zum Kernbereich der Innovationsschutzberatung.
Sprechen Sie uns gerne an!
